Youtube legt Streit um Musikvideos in Frankreich bei

Das Videoportal Youtube hat in Frankreich seine Urheberrechtsprobleme mit der Musikindustrie gelöst. In Deutschland geht der Streit um die Online-Verwertungsrechte von Musikstücken und Videos allerdings in die nächste Runde.

SAN FRANCISCO/DÜSSELDORF. In Frankreich laufen Musikvideos jetzt wieder legal bei Youtube - anders als in Deutschland. Frankreichs Rechteverwertungsgesellschaft Sacem hat sich dafür mit Youtube auf einen Vergütungssatz für Musikvideos geeinigt. Darüber werden Komponisten, Verleger und Musiker beteiligt, wenn ein Musikvideo bei Youtube läuft. 

In Deutschland läuft der Streit jedoch weiter. Die Gema kündigte gestern an, in ein Hauptsacheverfahren gegen die Youtube-Mutter Google einzutreten. Ihr geht es darum, für Videos automatisch Geld zu erhalten. In der Klage-Allianz sind weiterhin auch die Franzosen dabei. Schließlich treibt die Gema die Gebühren auch für französische Musiker ein, wenn ihre Titel in Deutschland verbreitet werden. Nach dem Abbruch der Verhandlungen mit Youtube im Mai hatte sich die Gema mit ihren europäischen Partnern zu einer Allianz gegen Youtube zusammengefunden. 

Wie hoch die Gebühren sind, die gezahlt werden sollen, sagen die Vertragspartner nicht. Anhaltspunkt sind die 0,3 bis 0,6 Cent pro Stream, die ein Schiedsgericht neulich in einem ähnlichen Fall vorgegeben hat, als sich Gema und IT-Verband Bitkom stritten. 

In Frankreich hat sich offenbar Google weitgehend durchsetzen können: Der Konzern überweist über die Laufzeit des Ankommens bis 2012 eine garantierte Mindestsumme an die Künstlervertretung, darüber hinaus gibt es eine variable Komponente, die einsetzt, sobald die erzielten Werbeeinnahmen einen Schwellenwert überschreiten. Google hat damit in Spanien, Niederlande, Italien, Grossbritannien und Frankreich neue Abkommen erzielen können. Bernard Miyet, Chef der Sacem, sagte: Das Abkommen unterstreicht noch einmal unseren Willen, die legale Nutzung von Inhalten im Web zu fördern. Wir sind sehr froh, dass französische Kulturschaffende jetzt entlohnt werden, so bald ihre Inhalte auf Youtube entdeckt werden. 

In Deutschland herrscht hingegen weiter ein Schwebezustand, seitdem die Gema am 10. Mai die Verhandlungen über neuen Vergütungssätze für gescheitert erklärt und in einem Musterprozess die Löschung von rund sechshundert Videos im Eilverfahren durchsetzen wollte. Das Eilverfahren wurde jedoch vom Hamburger Landgreicht aus formalen Gründen abgewiesen.

Harald Heker, Chef der Gema, erklärte: „Wir, die GEMA und ihre Partner, halten das Hauptsacheverfahren gegen Youtube für den richtigen Weg und sind aufgrund der Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg optimistisch, dass unsere Ansprüche gegenüber Youtube gerechtfertigt sind."

Dabei geht es allerdings vor allem darum, Youtube direkt für Urheberrechtsverletzungen haftbar zu machen und eine generelle Vorprüfungspflicht auf Urheberrechtsverletzungen durchzusetzen. Heute ist es so, dass Youtube erst nach Aufforderung beanstandete Video löscht. Eine solche Pflicht zur Prüfung aller Videos vor Veröffentlichung würde allerdings eine enorme Drohkulisse aufbauen und den Druck auf Google erhöhen, schnell eine umfassende Vergütungslösung zu erzielen. Denn wenn alles vergütet wird, müsste auch nicht mehr aufwändig geprüft werden. Das Videomaterial, dass Nutzer pro Minute auf Youtube laden, reicht, am Stück betrachtet, aus, um 24 Stunden fernzusehen. Der vorherige Vertrag zwischen der Google-Tochter und der Gema endete im März 2009.

Quelle: www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/naechste-runde-youtube-legt-streit-um-musikvideos-in-frankreich-bei;2664579